Individuelle Berufsausbildung (IBA)

Für leistungsschwächere Jugendliche gibt es mehrere Möglichkeiten, zu einer Lehrausbildung zu kommen:

Die Lehrzeit kann um ein Jahr (ausnahmsweise um bis zu zwei Jahre) verlängert werden, wenn dadurch ein positiver Lehrabschluss ermöglicht werden kann.

Der Ausbildungsvertrag kann bestimmte Teilqualifikationen (also Ausschnitte aus dem Berufsbild des Lehrberufes) festlegen. Dies ist im Rahmen einer Ausbildungsdauer von ein bis drei Jahren möglich. Am Ende der Teilqualifizierung absolvieren die Jugendlichen eine Abschlussprüfung und erhalten ein Zeugnis über die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

Voraussetzung:

- Sonderschulabgängerinnen/Sonderschulabgänger
- Jugendliche ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss
- Menschen mit besonderen Bedürfnissen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz
- Unvermittelbarkeit in ein Lehrverhältnis aus "in der Person gelegenen Gründen"
- Bei Vorliegen gesundheitlicher Notwendigkeit kann die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit im Betrieb herabgesetzt werden

 

ACHTUNG!!

Ob der Lehrling für die Individuelle Berufsausbildung infrage kommt, prüft das Arbeitsmarktservice (AMS). Es ist unbedingt notwendig, eine Beratungsstelle des AMS aufzusuchen!

Nur beim unmittelbaren Wechsel von einer normalen Lehrausbildung in eine Individuelle Berufsausbildung ist eine Prüfung der Berufsausbildungsassistenz erforderlich.

Für die Berufsschulpflicht gilt, dass Jugendliche mit verlängerter Lehrzeit normal berufsschulpflichtig sind, jene mit Teilqualifikation nur dann, wenn dies in ihren individuellen Ausbildungszielen so vereinbart wurde.

Individuelle Berufsausbildungen werden durch eine Berufsausbildungsassistenz begleitet. Diese sozialpädagogische Assistenz führt (gemeinsam mit einer Expertin/einem Experten des jeweiligen Berufsbereiches) auch die Abschlussprüfung für die in Teilqualifikation ausgebildeten Jugendlichen durch. Die Beauftragung der Berufsausbildungsassistenz erfolgt durch das Arbeitsmarktservice (AMS) oder das Sozialministeriumservice.  (Österreich.gv.at)

 

Was macht die Berufsausbildungsassistenz?

Die Berufsausbildungsassistenz begleitet die Jugendlichen während der gesamten Ausbildungszeit. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Unterstützung ist kostenlos.

Die Berufsausbildungsassistenz

- erledigt alle Formalitäten für den Ausbildungs- oder Lehrvertrag
- erstellt den individuellen Ausbildungs­plan in der Teilqualifizierung
- ist regelmäßig in Kontakt mit dem Lehrbetrieb und der Berufsschule
- organisiert die notwendige Unter­stützung wie z.B. Lernhilfe oder Jobcoaching
- vermittelt bei auftretenden Problemen und in Krisensituationen im Lehrbetrieb oder in der Berufsschule
- hilft bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
- arbeitet mit allen wichtigen Personen und Einrichtungen zusammen

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Jugendcoaching, das als nächsten Schritt eine "Verlängerte Lehre" " oder "Teilqualifizierung" empfiehlt.